Gehören Patientenverfügung und digitaler Nachlass zur Vorsorge?
Ja. Eine Betreuungsverfügung, eine Pflegeverfügung und eine Patientenverfügung gehören ebenso in den Vorsorgeordner wie der digitale Nachlass. Passwörter und Zugänge zu E-Mail-Konten sollten dokumentiert sein, weil sonst niemand darauf zugreifen kann.